Mitglied werden - Wir freuen uns auf Sie!

 

Wir sind Mitglied im Schwäbischen Chorverband und im Deutschen Chorverband. Gemeinsam bieten wir umfangreiche Leistungen. Jeder Chor und jedes Vokalensemble in unserer Region ist in der Gemeinschaft herzlich willkommen!

 

-Hier geht's zu unserer Satzung-

 

Jhr Vorteil - Wir setzen uns für Ihre Belange ein,

 

und erleichtern damit Ihre tägliche Arbeit! Hier einige Beispiele:

 

Als Mitgliedsverein genießen Sie insgesamt die Vorteile des GEMA-Pauschalvertrages; außerdem übernimmt der Schwäbische Chorverband, als einer der wenigen Landesverbände in Deutschland, für alle konzertanten Veranstaltungen seiner Vereine die GEMA-Gebühren.

Wir sorgen dafür, dass die Mitgliedsvereine ohne zusätzlichen Aufwand die Chorleiterförderung des Landes erhalten.

In der Mitgliedschaft sind einige wichtige Versicherungen enthalten; so, z.B., die Veranstalterhaftpflicht.

Der Schwäbische Chorverband gibt Zuschüsse für besondere Projekte. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, bei regionalen und überregionalen Chorveranstaltungen und Wettbewerben mitzuwirken!

Die Mitglieder werden regelmäßig durch unterschiedliche Kanäle informiert.

 

Wie wird man  Mitglied?

 

Um Mitglied im Chorverband Hohenlohe zu werden, stellt der Chor einen Antrag mit folgendem Formular:

 

Aufnahmeantrag (Download)

 

Der Regionalchorverband (RCV) prüft den Aufnahmeantrag und gibt ihn an den Schwäbischen Chorverband weiter. Das Präsidium entscheidet über die Aufnahme und der Chor erhält eine Aufnahmebestätigung. Mit der Aufnahme in den SCV geht Ihr Verein folgende Pflichten ein:

 

1. Meldung der Mitgliederzahlen an den RCV jeweils bis zum 31. Januar

2. Begleichen der Beiträge für eine Mitgliedschaft

3. Mitwirkung bei der Willensbildung innerhalb des Verbandes durch Delegierte bei den

    Chorverbandstagen.

 

Ruhende Mitgliedschaft

 

Vereine die derzeit keinen aktiven Vereinsbetrieb aufrecht erhalten, können ihre Mitgliedschaft, auf Antrag, ruhen lassen. Die Mitgliedschaft kann maximal drei Jahre ruhen. Die Ruhezeit soll dem Verein helfen, wieder sängerische Aktivitäten zu entwickeln. Der Schwäbisch Chorverband und die Regionalchorverbände unterstützen den Verein dabei. Diese Vereine zahlen einen jährlichen Beitrag von EUR 120,00. Darin enthalten sind monatlich zwei Exemplare SINGEN sowie die Beratungsleistungen des SCV. Für die Zeit des Ruhens werden keine GEMA-Gebühren übernommen und es wird kein DCV Versicherungsschutz gewährt. Der Antrag ist schriftlich an das Präsidium des Schwäbischen Chorverbandes zu stellen.

Ruhender Verein und die Folgen:

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Ruhender Verein u. die Folgen.pdf
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Chorverband Hohenlohe e.V. - Alte Straße 2 - D-74532 Ilshofen-Ruppertshofen

Tel.: +49 (0) 79 04 / 3 09 - E-Mail: vorsitzender@cv-hohenlohe.de - Website: https://cv-hohenlohe.de

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